Chronisch oder dauerhaft pflegbedürftig
Chronisch pflegebedürftig ist jemand, der voraussichtlich länger als 6 Monate Pflege braucht. Wenn Sie...
1.) ...gesetzlich oder privat pflegeversichert sind und
2.) ...aufgrund Ihrer Krankheiten dauerhaft und mehrmals täglich auf Pflege oder sonstige Hilfen angewiesen sind und
3.) ...von Ihrer Krankenkasse, nach einer Prüfung durch den Medizinischen Dienst, als pflegebedürftig in eine der drei Pflegestufen eingestuft worden sind DANN haben Sie Anspruch auf Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz.