Fragen und Antworten
Ihre Fragen und unsere Antworten
Es ist völlig normal, dass am Anfang viele Fragen entstehen. Das Thema häusliche Krankenpflege wimmelt von neuen Begriffen, Vorschriften und Paragrafen und die Wahl des richtigen Pflegedienstes ist auch nicht einfach. Wir wollen Ihnen hier schon einige Antworten auf Fragen geben, die uns sehr oft in unseren täglichen Gesprächen gestellt werden.
Fragen zu MEDI A VITA
Ihre Fragen zu unserem Pflegedienst MEDI A VITA
Bieten Sie eine kurzfristige Urlaubsvertretung an?
Verhinderungspflege
Ist eine Pflegeperson wegen Krankheit, Urlaub oder aus sonstigen Gründen verhindert, die häusliche Pflege durchzuführen, hat der Pflegebedürftige Anspruch auf eine Ersatzpflege, die sogenannte Verhinderungspflege.
Für die Ersatzpflege übernimmt die Pflegekasse im Einzelfall Aufwendungen bis zu 1.612,00 Euro je Kalenderjahr. Voraussetzung für eine Kostenübernahme durch die Pflegekasse ist, dass die Pflegegrade 2 – 5 vorliegen und die Pflegeperson vorher mindestens sechs Monate lang die Pflege erbracht hat. Verhinderungspflege wird für maximal 42 Tage im Jahr gewährt. Die Verhinderungspflege muss bei der Pflegekasse beantragt werden!
Kurzzeitpflege
Pflegebedürftige Menschen mit einem Pflegegrad von 2 – 5 haben die Möglichkeit, sich für einen Zeitraum von bis zu vier Wochen in einer Pflegeeinrichtung vollstationär betreuen zu lassen, wenn es zu Hause für diesen Zeitraum keine Betreuungsmöglichkeit gibt. Hierfür steht ebenfalls ein Betrag von 1.612,00 Euro im Jahr zur Verfügung. Für die Kurzzeitpflege besteht die Vorpflegezeit von sechs Monaten NICHT.
Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege sind miteinander kombinierbar.
Möglich ist es, die Hälfte des Budgets für die Kurzzeitpflege (806,00 Euro) auf Antrag zusätzlich für die Verhinderungspflege zu verwenden. In diesem Fall kann die Verhinderungspflege auf acht Wochen verlängert werden. Der zur Verfügung stehende Betrag erhöht sich auf 2.418,00 Euro. Voraussetzung hierfür ist, das die Kurzzeitspflege im laufenden Jahr noch nicht aufgebraucht ist.
Umgekehrt kann der volle Betrag der Verhinderungspflege (wenn im laufenden Jahr noch nicht verbraucht) für die Kurzzeitpflege verwendet werden. Dadurch erhöht sich der Betrag auf 3.224,00 Euro für einen Zeitraum von maximal acht Wochen.
Wir unterstützen Sie dabei gerne.
Im Notfall, wie lange sind Sie zu erreichen?
Notdienst: 24 Stunden am Tag
Das Telefon von MEDI A VITA ist 24 Stunden am Tag besetzt. Unter (030) 67 09 99 -0 erreichen Sie uns Tag und Nacht.
Kümmern Sie sich auch um den Haushalt des Pflegebedürftigen?
Hauswirtschaftliche Versorgung
Unter bestimmten Voraussetzungen ist die hauswirtschaftliche Versorgung Bestandteil der häuslichen Krankenpflege.
- Zubereitung einer einfachen Mahlzeit
- Zubereitung einer warmen Mahlzeit
- Waschen der Wäsche und Bügeln
- Vollständiges Ab- und Beziehen eines Bettes
- Reinigung der Wohnung (keine Grundreinigung)
- Einkaufen
- Beheizen der Wohnung
Unsere Leistungen werden mit den vorgegebenen Gebührensätzen direkt mit den Pflege- oder Krankenkassen abgerechnet. Es gibt grundsätzlich auch die Möglichkeit Leistungen zu erbringen, die über die Gebührenordnung hinausgehen. Hier machen wir Ihnen bei Bedarf gerne ein Angebot.
Rechnen Sie auch privat ab?
Privatleistungen der Krankenpflege
Selbstverständlich können Sie uns auch privat mit häuslicher Pflege beauftragen. Das gilt natürlich besonders für die Fälle, in denen die Pflege- oder Krankenversicherungen nicht leisten. Diese Leistungen werden Ihnen monatlich in Rechnung gestellt. Grundsätzlich bieten wir sämtliche Pflegeleistungen der Krankenpflege und Altenpflege, die Sie in den anderen Leistungsbeschreibungen vorfinden, an.
Auf Wunsch übernehmen wir aber auch zusätzliche Dienstleistungen, wie beispielsweise
- Beaufsichtigung
- Begleitung zum Arzt
- Spaziergänge
- Private Pflegestunden
- Botengänge
Was ist, wenn ich Hilfe brauche, die über die normalen Pflegeleistung hinausgeht?
Dienstleistungen auf Vermittlung
Sehr gerne vermitteln wir Ihnen folgende Leistungen vertrauenswürdiger Partner:
- Fahrender Mittagstisch
- Krankengymnastik
- medizinische Fußpflege
- Logopäden, Friseur, Fensterputzer
- Grundreinigung der Wohnung
- Renovierungsarbeiten
- Entrümpelung
- Begleitung bei Spaziergängen oder gesellschaftichen Kontakten, wie zum Beispiel: Kaffeekränzchen, Konzerte, Theater, Nachbarschaftshilfe, Selbsthilfegruppen etc.
Fragen zur Krankenpflege bzw.Pflegeversicherung
Das Thema Pflegversicherung ist sehr umfangreich. Wir wollen hier möglichst nachvollziehbare Antworten geben. Im Sinne der Verständlichkeit verzichten wir im Einzelfall auf die Erläuterung von Ausnahmefällen und Sonderregelungen. Hier empfehlen wir Ihnen ein persönliches Gespräch.
Welche Gehhilfen gibt es?
Gehhilfen für Senioren
Gehhilfen sind für alte Menschen unersetzbar, da sie sich damit sicher und ohne größere Schmerzen fortbewegen können. Es gibt drei Arten von Gehhilfen: Den klassischen Gehstock (vom Spazierstock bis zur Unterarmstütze), das sichere Gehgestell sowie den praktischen Rollator.
Außerdem gibt es nützliches Zubehör für Gehhilfen, wie z.B. Noppen für glatte Oberflächen oder Eispickel für den Winter.
Der Gehstock (Krückstock)
Der klassische Gehstock oder auch Krückstock ist für Leute geeignet, die sich noch einigermaßen gut auf ihren Beinen fortbewegen können, jedoch ihre Gelenke nicht zu stark belasten wollen. Den Gehstock gibt es in vielen verschiedenen Farben und Formen. Es gibt sogar zusammenklappbare Gehstöcke für unterwegs. Noch besseren Halt gewähren vierfüßige Gehstöcke.
"Chronisch pflegebedürftig": Was heißt das?
Chronisch oder dauerhaft pflegebedürftig
Chronisch pflegebedürftig ist jemand, der voraussichtlich länger als 6 Monate Pflege braucht. Wenn Sie…
1.) … gesetzlich oder privat pflegeversichert sind und
2.) … aufgrund Ihrer Krankheiten dauerhaft und mehrmals täglich auf Pflege oder sonstige Hilfen angewiesen sind und
3.) … von Ihrer Krankenkasse, nach einer Prüfung durch den Medizinischen Dienst, als pflegebedürftig in eine der 5 Pflegegrade eingestuft worden sind. DANN haben Sie Anspruch auf Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz.
"Akut pflegebedürftig": Was heißt das?
Akut pflegebedürftig
Akut pflegebedürftig ist jemand, der voraussichtlich weniger als sechs Monate Pflege braucht. Wenn Sie
1.) … akut pflegebedürftig sind und dadurch eine medizinische Behandlungspflege, wie z. B. Spritzen, Verbände oder Einreibungen benötigen und
2.) … Sie selbst oder ein im Haushalt lebender Angehöriger diese Leistungen nicht erbringen können und
3.) … Sie in Ihrem eigenen Haushalt leben (nicht im Pflegeheim o. ä.) und
4.) …Ihr Arzt einen Antrag bei Ihrer zuständigen Krankenkasse stellt. DANN haben Sie ein Recht auf Leistungen der Häuslichen Krankenpflege.
Grundpflege, was ist damit gemeint?
Grundpflege
Zur Grundpflege gehören pflegerische, nichtmedizinische Leistungen in den Bereichen Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Es geht darum, den Pflegedürftigen bei den kleinen und größeren täglichen Aufgaben zu unterstützen. Zur Grundpflege im Sinne der Pflegeversicherung gehört:
Im Bereich der Körperpflege
- das Waschen
- das Duschen
- das Baden
- die Zahnpflege
- das Kämmen
- das Rasieren
- Hilfe bei der Darm- oder Blasenentleerung
Im Bereich der Ernährung
- Zubereiten der Nahrung und Hilfe bei der Aufnahme der Nahrung
im Bereich der Mobilität
- Aufstehen und Zu-Bett-Gehen
- An- und Auskleiden
- Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
Was versteht man unter Behandlungspflege?
Behandlungspflege
Behandlungspflege umfasst unter anderem folgende medizinische Hilfeleistungen: Injektionen, Verbandwechsel oder die Medikamentengabe und deren Überwachung. Sie erhalten diese Leistung als häusliche Krankenpflege, wenn dies zur Sicherung der ärztlichen Behandlung erforderlich ist.
Zur Behandlungspflege gehören unter anderem folgende Leistungen:
- Augentropfen verabreichen und -salben
- Blutdruck- und Blutzuckerkontrolle
- Dekubitusbehandlung
- Einreibungen
- Finalpflege
- Injektionen (subkutan und intramuskulär)
- Katheterpflege und -wechsel
- Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
- Medikamentengabe und -überwachung
- Postoperative Versorgung
- Psychische Führung und Aktivierung
- Schmerztherapie gemäß ärztlicher Anordnung
- Sonderüberwachung und -pflege (einschließlich Verabreichung von Sondernahrung)
- Trachealkanülenwechsel und -pflege
- Verbandwechsel, Wundversorgung und -spülung
Woran erkennt man einen kompetenten Pflegedienst?
So erkennen Sie einen guten Pflegedienst
In Berlin gibt es viele Pflegedienste. Die Mehrzahl davon bieten alle Leistungen der ambulanten Pflege an. Leider sind nicht alle seriös. Zahlreiche Berichte in Zeitungen und im Fernsehen zeugen davon. Da werden beispielsweise medizinische Leistungen der Krankenpflege von Hilfskräften ohne medizinische Ausbildung erbracht oder nicht erbrachte Leistungen trotzdem abgerechnet.
Was können Sie tun, um das Risiko zu minimieren, an ein „schwarzes Schaf“ zu geraten? Ganz einfach: Stellen Sie Fragen, telefonisch oder persönlich. Wir haben eine Checkliste mit Fragen für Sie formuliert, auf die ein guter häuslicher Pflegedienst – ohne zu zögern – mit „Ja“ antworten kann. Unser Tipp: Nehmen Sie die Checkliste Pflegedienst zum Telefon oder persönlichen Gespräch mit. Dann können Sie die Antworten gleich in die Liste eintragen.
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