Kleiner Einstieg in die Pflegeversicherung

Kleiner Einstieg in die Pflegeversicherung

Sie finden hier:
Wer ist pflegeversichert?
Was ist Pflegebedürftigkeit?
Welche Pflegegrade gibt es?
Wie viel Pflegegeld steht Ihnen zu?
Wie bekommen Sie Leistungen von Ihrer Pflegekasse?

Wer ist pflegeversichert?

Die gesetzliche Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung, genauso wie die gesetzliche Krankenversicherung. Alle Menschen die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind, sind auch automatisch pflegeversichert. Wer privat krankenversichert ist, muss zusätzlich eine private Pflegeversicherung abschließen. Ein Motto, das Sie überall in diesem Zusammenhang lesen können lautet: „Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung“.
Das bedeutet, dass die Pflegeversicherung erst dann leistet, wenn die Leistungen der Krankenkasse ausgeschöpft sind.

Was ist Pflegebedürftigkeit?

Einfach gesagt: Pflegebedürftig ist jemand, der einfache alltägliche Dinge, z. B. Körperpflege, Zähneputzen, Kochen und Putzen nicht mehr alleine bewältigen kann. Anders ausgedrückt: „Wer bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens dauerhaft (mindestens 6 Monate) in seiner Selbständigkeit eingeschränkt ist und auf Hilfe angewiesen ist, gilt als pflegebedürftig.“ Pflegebedürftig ist auch, wer regelmäßige medizinische Hilfeleistungen braucht.

Zum 01.01.2017 wurde die Pflegeversicherung umfassend reformiert. Im Folgenden finden Sie einen kurzen Überblick über die Neuregelungen.

Ein neuer Begriff der Pflegebedürftigkeit
Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff erhebt die Selbstständigkeit in wichtigen Bereichen, sowohl bezogen auf körperliche als auch auf geistige Fähigkeiten. Es wird also jetzt erfasst, wie selbstständig der Patient in den relevanten Bereichen ist, und nicht, wie vorher, welchen Hilfebedarf er ausgedrückt in Minuten hat.

Bei dem neuen Begutachtungsverfahren durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) sind sechs Bereiche entscheidend:

Mobilität:
körperliche Beweglichkeit, wie zum Beispiel das Fortbewegen innerhalb der Wohnung

Kognitive und kommunikative Fähigkeiten:
Erkennen von Personen, örtliche Orientierung, Treffen von Entscheidungen im Alltag

Verhaltensweisen und psychische Problemlagen:
nächtliche Unruhe, selbstschädigendes Verhalten, Abwehr gegen pflegerische Maßnahmen

Selbstversorgung:
sich selbstständig waschen und ankleiden, essen und trinken sowie die Toilette selbstständig nutzen

Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen:
Medikamente selbstständig einnehmen, eigenständige Arztbesuche, Einhalten von Diätvorschriften

Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte:
Tagesablauf gestalten und an Veränderungen anpassen, mit anderen Menschen in Kontakt treten. Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen prüft diese Kriterien und legt anschließend die Einstufung in einen Pflegegrad fest. Dies geschieht mit Hilfe einer Punkteskala.

Wie viel Pflegegeld steht Ihnen zu?

Es gibt zwei Arten von Pflegegeld:
Die Sachleistungen und die Geldleistungen.

Sachleistungen:

Das sind die Pflegeleistungen, die ein professioneller häuslicher Pflegedienst für Sie oder Ihren Angehörigen erbringt.

Geldleistungen

Als Alternative zur Pflegesachleistung durch einen professionellen Pflegedienst kann die Pflege auch durch Angehörige, Bekannte oder Nachbarn übernommen werden. Die Pflegekasse zahlt den Pflegebedürftigen in diesem Fall ein Pflegegeld, das als finanzielle Unterstützung für die Pflegeperson gedacht ist. Für die Pflegeperson ergeben sich bestimmte Verpflichtungen, die wir Ihnen auf Nachfrage gerne mitteilen.

Folgende Geldleistungen stehen Ihnen zu:

PflegegradSachleistungPflegegeld
1 125 Euro
2 689 Euro316 Euro
31.298 Euro545 Euro
41.612 Euro728 Euro
51.995 Euro901 Euro

Prinzipiell ist eine Kombination von Geld- und Sachleistung möglich. Bitte fragen Sie uns direkt danach.

Wie bekommen Sie Leistungen von der Pflegekasse?

Stellen Sie einen Antrag bei der zuständigen Pflegeversicherung. In der Regel ist das die Pflegeversicherung des Betroffenen.

Übrigens: Die persönliche finanzielle Lage muss nicht offen gelegt werden (wie z. B. bei der Sozialhilfe). Wer Beiträge in die Pflegeversicherung einzahlt, hat auch einen Rechtsanspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung, unabhängig von vorhandenem Geld oder Vermögen.

Die Pflegeversicherung schickt den Medizinischen Dienst der Krankenkassen zum Betroffenen in die Wohnung. Der Gutachter schätzt durch Erfragen der persönlichen Situation den Hilfebedarf ein.

Die Pflegeversicherung (Pflegekasse) entscheidet unter Berücksichtigung des Gutachtens vom Medizinischen Dienst und schickt Ihnen einen Pflegebescheid zu.

Wenn Sie mit der Einstufung nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch einlegen.

Wenn Sie den Pflegebescheid akzeptieren, wählen Sie sich einen zuverlässigen häuslichen Pflegedienst, dem Sie vertrauen können.

Tipp:

Nutzen Sie unsere Checkliste Pflegedienst, um Ihre Entscheidung für den richtigen Pflegedienst zu erleichtern.

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