Alle Pflegeleistungen
Häusliche Krankenpflege – Leistungen
Von der Körperpflege bis zur Hilfe bei Morbus Alzheimer
Im Rahmen der Pflegeversicherung sind die Leistungen für die ambulante oder häusliche Krankenpflege klar geregelt. Entscheidend sind aber das Einfühlungsvermögen und die Qualität der Pflege- und Pflegefachkräfte. Seit 1991 betreuen wir Patienten in allen Bereichen der häuslichen Krankenpflege, geben menschliche Wärme und auch jede mögliche Hilfe für die Angehörigen.
Grundpflege
Zur Grundpflege gehören pflegerische, nichtmedizinische Leistungen in den Bereichen Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Es geht darum, den Pflegedürftigen bei den kleinen und größeren täglichen Aufgaben zu unterstützen. Zur Grundpflege im Sinne der Pflegeversicherung gehören:
- das Waschen
- das Duschen
- das Baden
- die Zahnpflege
- das Kämmen
- das Rasieren
- Hilfe bei der Darm- oder Blasenentleerung
- Aufstehen und Zu-Bett-Gehen
- An- und Auskleiden
- Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
- Zubereiten der Nahrung und Hilfe bei der
Nahrungsaufnahme
Sozial-und Pflegeberatung
Unsere erfahrenen Diplom-Sozialarbeiterinnen und Pflegeberaterinnen informieren Sie oder Ihre Angehörigen zu Fragen der häuslichen Krankenpflege, den Leistungen der Pflegeversicherung, dem Schwerbehinderten- und Betreuungsgesetz und der Sozialhilfe. Mit unserer Hilfe möchten wir Ihnen ein Leben in den eigenen vier Wänden ermöglichen.
Wenn Sie es wünschen, sind wir z. B. auch beim Besuch des medizinischen Dienstes der Krankenkassen dabei, wenn es um die Einstufung in einen Pflegegrad geht.
Des Weiteren vermitteln wir Ihnen andere soziale Dienste und entlastende Hilfen (z. B. Hausnotruf, fahrbarer Mittagstisch etc.), um Ihre häusliche Versorgung zu ergänzen.
Wenn Sie Unterstützung von uns erhalten, bekommen Sie einen schriftlichen Pflegevertrag, in dem alles klar geregelt ist und eine dazugehörige Kostenkalkulation. Sie haben einen Ansprechpartner, wenn im Laufe der Pflege Änderungen eintreten oder Sie Fragen haben.
Wir wissen, wie schwierig es ist, Beruf und Pflege eines Angehörigen zu meistern und zeitlich in Einklang zu bringen.
Daher bieten wir Ihnen auch dienstags Sprechstunden bis 18:00 Uhr oder nach Vereinbarung auch später an.
Hauswirtschaftliche Versorgung
Unter bestimmten Voraussetzungen ist die hauswirtschaftliche Versorgung Bestandteil der häuslichen Krankenpflege.
- Zubereitung einer einfachen Mahlzeit
- Zubereitung einer warmen Mahlzeit
- Waschen der Wäsche und Bügeln
- Vollständiges Ab- und Beziehen eines Bettes
- Reinigung der Wohnung (keine Grundreinigung)
- Einkaufen
- Beheizen der Wohnung
Kostenlose Beratung
Behandlungspflege unterstützt den Arzt
Behandlungspflege umfasst unter anderem folgende medizinischen Hilfeleistungen: Injektionen, Verbandswechsel oder die Medikamentengabe und deren Überwachung. Sie erhalten diese Leistungen als häusliche Krankenpflege, wenn dies zur Sicherung der ärztlichen Behandlung erforderlich ist.
Wenn Sie es wünschen, sind wir z. B. auch beim Besuch des medizinischen Dienstes der Krankenkasse dabei, wenn es um die Einstufung in einen Pflegegrad geht.
Des Weiteren vermitteln wir Ihnen andere soziale Dienste und entlastende Hilfen (z. B. Hausnotruf, fahrbarer Mittagstisch etc.) um Ihre häusliche Versorgung zu ergänzen.
Zur Behandlungspflege gehören unter anderem folgende Leistungen:
- Augentropfen und Salben verabreichen
- Blutdruck- und Blutzuckerkontrolle
- Dekubitusbehandlung
- Einreibungen
- Finalpflege
- Infusionsüberwachung
- Injektionen (subkutan und intramuskulär)
- Katheterpflege und -wechsel
- Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
- Medikamentengabe und -überwachung
- Postoperative Versorgung
- Psychische Führung und Aktivierung
- Schmerztherapie gemäß ärztlicher Anordnung
- Sondenüberwachung und -pflege (einschließlich Verabreichung von Sondennahrung)
- Trachealkanülenwechsel und -pflege
- Verbandswechsel, Wundversorgung und -spülung
Urlaubs- und Verhinderungspflege
Ist eine Pflegeperson wegen Krankheit, Urlaub oder aus sonstigen Gründen verhindert die häusliche Pflege durchzuführen, hat der Pflegebedürftige Anspruch auf eine Ersatzpflege, die sogenannte Verhinderungspflege.
Für die Ersatzpflege übernimmt die Pflegekasse im Einzelfall Aufwendungen bis zu 1.612,00 Euro je Kalenderjahr. Voraussetzung für eine Kostenübernahme durch die Pflegekasse ist, dass die Pflegegrade 2 – 5 vorliegen und die Pflegeperson vorher mindestens sechs Monate lang die Pflege erbracht hat. Verhinderungspflege wird für maximal 42 Tage im Jahr gewährt. Die Verhinderungspflege muss bei der Pflegekasse beantragt werden!
Kurzzeitpflege
Pflegebedürftige Menschen mit einem Pflegegrad von 2 – 5 haben die Möglichkeit, sich für einen Zeitraum von bis zu 4 Wochen in einer Pflegeeinrichtung vollstationär betreuen zu lassen, wenn es zu Hause für diesen Zeitraum keine Betreuungsmöglichkeit gibt. Hierfür steht ebenfalls ein Betrag von 1.612,00 Euro im Jahr zur Verfügung. Für die Kurzzeitpflege besteht die Vorpflegezeit von sechs Monaten NICHT.
Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege sind miteinander kombinierbar.
Möglich ist es, die Hälfte des Budgets für die Kurzzeitpflege (806,00 Euro) auf Antrag zusätzlich für die Verhinderungspflege zu verwenden. In diesem Fall kann die Verhinderungspflege auf acht Wochen verlängert werden. Der zur Verfügung stehende Betrag erhöht sich auf 2.418,00 Euro. Voraussetzung hierfür ist, das die Kurzzeitspflege im laufenden Jahr noch nicht aufgebraucht ist.
Umgekehrt kann der volle Betrag der Verhinderungspflege (wenn im laufenden Jahr noch nicht verbraucht) für die Kurzzeitpflege verwendet werden. Dadurch erhöht sich der Betrag auf 3.224,00 Euro für einen Zeitraum von maximal acht Wochen.
Wir unterstützen Sie dabei gerne.
Dienstleistungen auf Vermittlung
Sehr gerne vermitteln wir Ihnen folgende Leistungen
Vertrauenswürdiger Partner:
- Fahrender Mittagstisch
- Krankengymnastik / Physiotherapie
- medizinische Fußpflege, Maniküre, Kosmetik
- Logopäden, Massagen, Friseur, Fensterputzer
- Grundreinigung der Wohnung
- Renovierungsarbeiten
- Entrümpelung
- Begleitung bei Spaziergängen oder gesellschaftlichen Kontakten wie zum Beispiel, Kaffeekränzchen, Konzerte, Theater, Nachbarschaftshilfe, Selbsthilfegruppen etc.
Privatleistungen
Selbstverständlich können Sie uns auch privat mit häuslicher Pflege beauftragen. Das gilt natürlich besonders für die Fälle, in denen keine Kostenübernahme seitens der Pflege- oder Krankenversicherung erfolgen kann. Diese Leistungen werden Ihnen monatlich in Rechnung gestellt. Grundsätzlich bieten wir sämtliche Pflege- und Krankenpflegeleistungen, die Sie in den anderen Leistungsbeschreibungen vorfinden, auch als Privatleistungen an.
Auf Wunsch übernehmen wir aber auch zusätzliche Dienstleistungen, wie beispielsweise
- Beaufsichtigung
- Begleitung zum Arzt
- Spaziergänge
- Private Pflegestunden
- Botengänge